1. Hauptaufgabe des Vereins
Die Hauptaufgabe des Vereins zur Förderung legasthenischer Kinder in Trittau e.V. besteht in der speziellen Förderung legasthenischer Kinder und von Kindern mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten durch qualifizierte Fachkräfte. Es können also Kinder aller Klassenstufen und Schularten durch den Verein gefördert werden, auch wenn eine förmliche Anerkennung nicht vorliegt.
2. Beratungsgespräch
Vor Beginn der Förderung findet ein Beratungsgespräch/Orientierungstest mit den Eltern im Beisein des Kindes statt. Mit Hilfe des Elternfragebogens wird die allgemeine und schulische Entwicklung des Kindes erfragt, anhand von Deutschheften, Schulzeugnissen, vorhandenen Gutachten und von Elternbeobachtungen wird der Leistungsstand ermittelt. Außerdem wird der Besuch eines Augen- und Ohrenarztes (Feldmanntest) dringend empfohlen.
3. Gruppenzusammensetzung
Danach werden die Kinder entsprechend ihrem Leistungsstand und ihrer Persönlichkeitsstruktur in Gruppen von bis zu 4 Kindern eingeteilt. Außerdem werden bestehende Freundschaften und Klassenverbände berücksichtigt. Ein anderer Gesichtspunkt bei der Zusammensetzung der Gruppen ist der Wohnort des Kindes; wir wollen den Eltern die Bildung von Fahrgemeinschaften ermöglichen, d.h. bei der Gruppenzusammensetzung werden beachtet:
• Leistungsstand und Persönlichkeitsstruktur
• Klassenstufe und Schulart
• Freizeitaktivitäten und Freundschaften
• Fahrgemeinschaften
Die Berücksichtigung dieser Aspekte soll ein positiver Beitrag zu einer Förderung sein, die den Kindern Erfolgserlebnisse innerhalb der Gruppe ermöglicht, ihr Selbstbewusstsein und ihre Motivation fördert und soweit wie möglich Frustrationen vorbeugen soll.
4. Förderzeit und -ort
Die Kinder werden an einem Nachmittag pro Woche im Einzelunterricht 30 bis 45 Minuten oder in Zweier- oder Vierergruppen 60 Minuten gefördert. Die Unterrichtsdauer ist abhängig vom Alter des Kindes. Der Unterricht findet im Schulzentrum Trittau im Gymnasium statt.
5. Förderlehrer/innen
Die Förderlehrer/innen sind Fachkräfte mit Zusatzausbildung und haben bereits Erfahrungen auf dem Gebiet Legasthenikerförderung bzw. -testung; wir wollen möglichst Diplom-Psychologen/innen und Deutschlehrer/innen beschäftigen. Zwischen den Förderkräften findet regelmäßig ein Erfahrungsaustausch statt.
6. Methoden und Lehrmittel
Das Förderkonzept orientiert sich an Methoden, die an den Schulen üblich, sowie in der Praxis erprobt sind und deren Erfolg wissenschaftlich nachprüfbar ist; das bedeutet, Methoden, die in den Schulen nicht erlaubt sind, werden bei uns nicht eingesetzt. Das gleiche gilt für alternative Methoden und solche, die dem Esoterikbereich zuzuordnen sind.
Die Basis der Förderung bilden der Kieler Lese- und Rechtschreibaufbau (Lautgebärden, Wortzerlegung in Silben, synthetisches und analytisches Arbeiten mit Wörtern), der Grundwortschatz und die Wortlisten der weiterführenden Schulen. Zusätzlich werden Deutsch-Lern-Programme mit dem Computer eingesetzt.
Durch gezielte Übungen soll die Entwicklung des Hören, Sehens, der Bewegung und der Sprache gefördert werden. Gedächtnis- und Konzentrationstraining (z.B. nach Ursula Lauster), sowie die Unterstützung bei der Entwicklung individueller Lernstrategien sind ebenfalls Bestandteil der Förderung.
Gebührensätze
• Gefördert werden vorrangig im Schulverbandsbereich Trittau wohnhafte Kinder von Mitgliedern.
• Für Kinder von Nichtmitgliedern ist die erhöhte Schulungsgebühr zu zahlen.
• Während der Schulferien findet kein Unterricht statt.
• Für Kinder, die gefördert werden, ist das zu Beginn stattfindende Beratungsgespräch mit € 25,– zu honorieren.
• Kosten für Lehrmittel sind mit der Schulungsgebühr abgedeckt.
• Geschwisterkinder erhalten eine Ermäßigung von € 10,– pro Monat.
• Kündigung für die Schulung kann nur schriftlich in Briefform mit einer 4-wöchigen Frist zum Quartalsende erfolgen.
• Die Mitgliedschaft kann nur schriftlich zum 31.07. jeden Jahres mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden.
• Bei evtl. finanziellen Engpässen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Kassenführerin.
Sollte kein Gespräch stattgefunden haben und die angeforderte Schulungsgebühr trotz Aufforderung nicht bezahlt worden sein, wird das Kind vom Förderunterricht ausgeschlossen.
Mitgliedsbeitrag, jährlich: 36,– €
Schulungsgebühr, monatlich: 60,– €
Schulungsgebühr für Nichtmitglieder, mtl: 70,– €
Kosten für Beratungsgespräch ohne anschließende Förderung: 50,– €
Weitere Auskünfte bzw. Anmeldung:
Dipl.-Psych. Ruth Wulf
Tel.: 0 41 56 / 808 99 89
(Sprechzeit: montags 11:30 – 12:30 Uhr)
VEREIN ZUR FÖRDERUNG LEGASTHENISCHER
KINDER IN TRITTAU E.V.
Gemeinnütziger Verein
www.legastheniehilfe-trittau.de
1. Vorsitzender:
Thomas Vogt
Lütjenseer Straße 50
22946 Trittau
Tel.: 0 41 54 / 9 99 49 37
Kassenführerin:
Ute Schwarz
Lütjenseer Straße 10c
22946 Trittau
Tel.: 0 41 54 / 8 32 76
Bankverbindung:
IBAN: DE45 2135 2240 0120 0281 14
BIC: NOLADE21HOL